
Arbeit, Job, Ausbildung… wichtige Grundlagen
Das Jugendschutzgesetz, genauer Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) begegnet einem tagtäglich: In Supermärkten, Kiosks, Kneipen, Clubs,… Darin ist geregelt, ab welchem Alter man wie lange ausgehen, Alkohol kaufen darf, wo man sich ab welchem Alter aufhalten darf und vieles mehr.
Wenn es um Ausbildung und Arbeit geht, ist allerdings das Jugendarbeitsschutzgesetz (JASchG) maßgeblich.
Wer weiß zum Beispiel auswendig, dass man mit 16 Jahren, also in der 10. Klasse, vor dem Gesetz noch als Kind zählt? Und Kinderarbeit ist bekanntlich verboten. Es ist also für alle, Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen, wichtig, genau Bescheid zu wissen über das, was rechtlich o.k. ist und was nicht.
Im Register 3 des BerufsWahlPass gibt es Tipps, wie und wo man an dieses Gesetz und entsprechende Informationen kommt.
Für Eltern und Lehrer/-innen: Auch für Schulen und Elternhäuser ist es wichtig, über wesentliche rechtliche Bestimmungen in Ausbildung und Praktikum Bescheid zu wissen, vor allem, wenn kurzfristig solche Fragen auftreten: Was darf ein Betrieb verlangen? Wie lange dürfen Minderjährige arbeiten? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
















